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Internationale Vereinbarungen würden mit Impfpflicht gebrochen

Internationale Vereinbarungen über ethische Grundsätze in der Medizin, gegen die mit einer Impfpflicht verstoßen wird:

  • der Nürnberger Kodex von 1947
  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Genf 1948
  • der Internationale Kodex der medizinischen Ethik London 1949
  • die Erklärung von Helsinki von 1962-1989
    WMA Deklaration von Helsinki – Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen (1964):
    17. “Jeder medizinischen Forschung am Menschen muss eine sorgfältige Abschätzung der voraussehbaren Risiken und Belastungen für die an der Forschung beteiligten Einzelpersonen und Gruppen im Vergleich zu dem voraussichtlichen Nutzen für sie und andere Einzelpersonen oder Gruppen vorangehen, die von dem untersuchten Zustand betroffen sind.”
    deutsch   englisch
  • der Belmont-Bericht von 1978
  • die Ottawa-Charta der UN von 1986
  • die WHO-Deklaration von Riga von 1988
  • Allgemeine Erklärung über Bioethik und Menschenrechte, 33. UNESCO-Generalkonferenz am 19. Oktober 2005:
    Artikel 6 — Einwilligung
    (1) Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen.
    Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.
  • Treaty on the Functioning of the European Union von 2007

(Quelle: https://impfen-nein-danke.de/impfpflicht/2/#intervereinb)

Europarat lehnt Covid-19-Impfpflicht ab 

In einer Resolution vom 27. Januar 2021 lehnt die Parlamentarische Versammlung des Europarats obligatische Impfungen gegen COVID-19 ab und fordert, dass sogenannte „Impfverweigerer“ nicht diskriminiert werden

Eine Covid-19-Impfpflicht lehnt die Parlamentarische Versammlung des Europarats ab und wendet sich gegen die Diskriminierung sogenannter „Impfverweigerer“.

Deshalb fordert die Parlamentarische Versammlung, dass die Staaten anstelle einer Covid-19-Impfpflicht oder eines Impfzwangs

„7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken oder weil er nicht geimpft werden möchte“.

Die Parlamentarische Versammlung verurteilt die mögliche Spaltung der Bürger in Geimpfte und Nicht-Geimpfte. Sie vertritt in Punkt 7.5.2 die Position,

„Impfbescheinigungen nur für den vorgesehenen Zweck der Überwachung der Impfstoffwirksamkeit, möglicher Nebenwirkungen und unerwünschter Ereignisse“

zu verwenden.

Zudem fordert die Parlamentarische Versammlung in Punkt 7.1.5 von den Mitgliedstaaten, dass sie

„unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen“.

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