Täuschung, Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, Betrug, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Korruption und Nötigung (der österreichischen Bürger)
STRAFANZEIGE MIT 330 SEITEN GEGEN DIE GESAMTE BUNDESREGIERUNG, ALLE ABGEORDNETE UND DEN BUNDESPRÄSIDENT HEUTE EINGEBRACHT
An die
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien
Gesamte Anzeige (330 Seiten) mit Beweise/Anlagen:
https://www.dropbox.com/s/ojsqq21kkpmocy7/Strafanzeige_KP24_Regierung_Anlagen.pdf?dl=0
Bestätigung für die Eingabe Strafanzeige:
https://www.dropbox.com/s/eaxsrwl2hyz6uk3/EB%20589250Y946%40efa.justiz.gv.at.pdf?dl=0
Die Unterlagen sind frei und ohne Nachfrage weiter zu verwenden. Die Beweislast wurde mittels
- Stiftung Corona Ausschuss,
- Anwälte für Aufklärung und
- den Recherche die in den letzten 9 Monate von mir zusammengetragen wurden, für die Anzeige eingesetzt.
- 190 eidesstattliche Erklärungen.
Strafsache gegen Sebastian Kurz, Rudolf Anschober, Karl Nehammer, Alexander Van der Bellen
und alle namentlich genannten Nationalratsabgeordneten wegen §§ 83, 84, 92 StGB, §§ 105, 108,
146, 147, 148 StGB, § 302 StGB, § 307a StGB.
Sachverhaltsdarstellung
Aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen der Österreichischen Regierung übernimmt der Einschreiter durch Einbringen dieser Strafanzeige eines oder mehrerer Offizialdelikte(s) als Sprachrohr einer Bürgergemeinschaft die rechtliche Sachverhaltsdarstellung.
Am 15.03.2020 wurde von den oben genannten vier Beschuldigten (Sebastian Kurz, Werner Kogler, Rudolf Anschober und Karl Nehammer) der erste Lockdown verhängt, weil das Infektionsgeschehen als dramatisch eingestuft und den Empfehlungen der WHO, einer Nichtregierungsorganisation, Folge geleistet wurde.
Weiters wurde aufgrund der angenommenen Schwere der Pandemie eine Änderung/Anpassung des Epidemiegesetzes von 1954 (EpiG) vorgenommen, wodurch die Schadenersatzpflicht für geschädigte Unternehmen entfiel. Durch eine Erteilung eines Berufsausübungsverbotes wurde in einer Sondersitzung der Regierung die Aussetzung beschlossen. Die Änderung besagte, dass die Anspruchsnehmer mit einer Förderung/Almosen der Regierung unterstützt werden sollen und kein
Schadenersatzanspruch zum Tragen kommen würde. So wurden die Unternehmer zu Bittstellern degradiert und die Schadenersatzansprüche vom Staat abgewehrt.
Alle Warnungen von Unternehmern, Experten, Ökonomen oder Fachgruppen konnten den Krisenstab der vier Beschuldigten, vertreten durch Experten, die namentlich nicht genannt wurden, nicht abhalten, den Lockdown auszurufen. Es ist zu erwähnen, das die WHO die Pandemiekriterien bereits 2009 heruntergestuft hatte, was zu den allseits bekannten Schweine- und Vogelgrippe-Pandemien geführt hatte. Bei Covid-19 kann man dasselbe Vorgehen von WHO, Prof. Drosten und
der Pharmaindustrie erkennen, das bereits praktiziert wurde.
Für einen Nationalstaat steht es außer Frage, das einer Empfehlung der WHO – einer Nichtregierungsorgansiation, die zu 80% privatfinanziert ist – nicht ohne genaue Prüfung Folge zu leisten ist, was auch der Mehrheit der Expertenmeinungen außerhalb des Regierungskrisenstabs entspricht. Die WHO war es auch, die zur Ermittlung des neuartigen SARS-CoV-2 den Drosten-PCR-Test empfahl und am 20.01.2020 veröffentlichte. Ohne eine wissenschaftliche Prüfung durchzuführen wurde der Drosten-PRC-Test herangezogen, um Infektionen festzustellen. Wie nachfolgende Beweise darlegen, ist die PCR-Methode nicht geeignet, Infektionen nachzuweisen,
denn der PCR-Test kann nur Bestandteile/Trümmer eines Virus ermitteln, was aber noch keine Infektion bedeutet.
Aus einem positiven PCR-Test kann weder eine Infektion abgeleitet werden, noch kann eruiert werden, ob eine replikationsfähige Viruslast vorhanden ist (Stränge einer Nukleinsäure), denn die angezeigten Nukleinsäureteile können auch der Restbestand einer bereits überstandenen Infektion sein. Somit ist klar, dass ein Test eingesetzt wird, der kein zugelassenes, gültiges Diagnoseverfahren ist.
Bei der Pressekonferenz vom 30.04.2020 wurden von Anschober Teile des Krisenstabs vorgestellt.
Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger von der AGES stellte die Ansteckungsgefahr anhand des Fallsbeispiels in Ischgl dar. Bezeichnend war aber, dass Anschober mit seinen Schilderungen eine enorme Dramatik in der Risikodarstellung kommunizierte, konträr zu dem, was Univ.Prof. Dr. Franz Allerberger mit seiner Präsentation klargestellt hat, dass er nämlich kein Problem sieht, denn die Reproduktionszahl liege bei 1,1 und sei bereits fallend.
Der Einschreiter hat sogleich bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige eingebracht, da
offensichtlich Anschober und Kurz gegenüber der österreichischen Bevölkerung mit falschen Fakten
agierten. Auch ist bekannt, dass in der Regierung ein sogenanntes „Panikpapier“ kursierte, das
Kommunikationsstrategien vorstellte, mit der gezielt Angst in der Bevölkerung geschürt werden
sollte. So sagte Kurz beispielsweise: „Es wird 100.000 Tote geben, jeder wird einen kennen, der an
Corona gestorben ist“.
Durch das Ermächtigungsgesetz, mit dem Anschober für den Notstand, der seit 9 Monaten fortdauert,
alleinige Autorität gewährt wurde, ist das Parlament seit 15.03.2020 faktisch entmachtet
worden. Es wird nur mehr mit Verordnungen (überwiegend verfassungswidrige, siehe VfGHUrteile)
und Pressekonferenzen regiert. Der Regierungslogik von Kurz ist: „Ich bestimme bei den
Pressekonferenzen, was man tun muss“ und Anschober darf dann danach fehlerhafte Verordnungen
erlassen. Auch die Aussage von Kurz, dass man nicht auf Grundrechte und Verfassung achten
kann und wird, erinnert an das Agieren von totalitären Systemen. Alle Regierungsmitglieder sind
auf die Verfassung vereidigt und sollen dem Volk dienen. Eventuell zu tolerieren und gesetzlich
gedeckt wäre es, wenn es tatsächlich um „Leben oder Tod“ ginge, doch es war am 30.04.2020
bereits bekannt, dass wir keine Übersterblichkeit hatten. Warum dann das Festhalten am Ausnahmezustand?
Nach drei Monaten konnte man zwar wieder ein annähernd normales Leben führen, doch die Kollateralschäden
waren sehr hoch. Um hier nur einige zu nennen: die Begleitung von Sterbenden
wurde verhindert, die Gewalt in den Familien nahm extrem zu, Suizide explodierten, Psychologen
wurden überrannt, Wirtschaftsvernichtung der Klein- und Mittelbetriebe, enorme Arbeitslosigkeit
und Todesfälle aufgrund Verschiebungen von Operationen/Therapien.
All die Maßnahmen stehen und standen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die erst durch sie
entstanden sind. Der Krisenstab der vier Beschuldigten hat keinerlei Evidenz dafür veröffentlicht,
warum diese Maßnahmen notwendig waren. Nach dem ersten Lockdown wurden im Parlament
diese Punkte sehr intensiv von der Opposition kritisiert, doch Kurz wohnte diesen Debatten nur
selten bei. Immer wieder kamen die Argumente, dass Covid-Erkrankte „Gefährder“ (dieser Ausdruck,
den Nehammer verwendet, stammt aus der Terrorismusprävention) seien und mit allen Mitteln
gekämpft werden müsse. Die Gefährlichkeit und Mortalität von Covid-19 ist allerdings im Bereich
einer normalen Influenza.
„Erlöser“ Kurz verkündete bei der gefühlten 120. Pressekonferenz: „Es ist Licht am Ende des Tunnels“,
doch warnte gleichzeitig vor einer zweiten Welle. Man habe aus dem ersten Lockdown offensichtlich
nichts gelernt, Aussage Kurz und Anschober. Man sei gut vorbereitet, weil Österreich
es am besten geschafft habe, aus diese Krise zu kommen. Mit 762 Toten hätten die Regierungsmaßnahmen,
so wie in Israel, exzellent funktioniert. Kurz sagte weiter, dass er den Weg aus der
Krise kenne, nur mit kompletter Überwachung mittels App und Zutrittssystemen könne man das
Virus bekämpfen.
Die Wirklichkeit zeigt jedoch ein gänzlich anderes Bild: Es wurden 50 Milliarden an neue Schulden
aufgenommen (woher kommt das Geld?), um diesen Missstand zu vertuschen. Laut den
Pressekonferenzen wurden erst zwischen 30% und 50% der Fördermittel abgerufen, weil die
Bürokratie und die Verteilung der Zuständigkeit auf die Institutionen wie WKO und COVAG GmbH
ausgelagert wurden. Hier ist eine Absicht zu erkennen, dass zB die COVAG GmbH als zentrale Förderstelle eingerichtet wurde, bei der das Parlament keinerlei Prüfberechtigung hat … Schon
interessant, warum macht man sowas? Korruptionsverdacht liegt nahe!
Wo sind die Milliarden hin, warum kommen sie nicht bei den Unternehmen an? Will man die Wirtschaft
bewusst und vorsätzlich schwächen? Auf der anderen Seite erhalten Konzerne wie die
Lufthansa, eine AUA-Tochter, 700 Millionen Förderung, ohne Zugeständnisse oder Verpflichtungen
für den Konzern. Dies sei nur am Rande als Argument ins Treffen geführt, denn viel bedeutender
ist der Drosten-PCR-Test, der als einzige Grundlage/Ursache für den Lockdown und alle anderen
Maßnahmen herangezogen wurde. In der Regierung unter Kurz wurden zur Umsetzung der Maßnahmen
Verfassungsbrüche und Einschränkungen der Grundrechte zur Regel.
Der Einschreiter verfolgte nun jede parlamentarische Sitzung und auch den Untersuchungsausschuss,
wo man den „tiefen Staat“, die Netzwerke der ÖVP, klar erkennen konnte und sah, was bei
Österreichs Regierungsparteien schief läuft. Man sollte eigentlich erwarten, dass die Maßnahmen,
die sich als falsch und unwirksam herausgestellt hatten, im Sommer aufgehoben werden, doch
das Spiel der Regierenden ging munter weiter. Kurz hat mehrfach die bezahlten Medien zu sogenannten
Hintergrundgesprächen eingeladen (auch hier nicht alle Medien), um die ÖVP Selbstdarstellungs-
Medienkampagnen zu strukturieren. Vermutlich war der Inhalt der Gespräche die
Frage, wie man sich sich über den Sommer retten würde, um die Bürger im Herbst wieder einzusperren
… Nun, siehe da, die „2. Welle“ wurde heraufbeschworen, ein Medienkonstrukt finanziert
durch Steuergelder.
Kein Arzt hat jemals eine zweite Erkrankungswelle eines Virus gesehen, denn ein Virus mutiert
naturgemäß sehr rasch. Auch hier unwissenschaftliches Agieren, nur um die Wirtschaft und die
Bevölkerung vorzubereiten: „Seid Euch sicher, die Regierung macht mit dem Spiel im Herbst weiter.“
Mit unsinnigen und gesetzwidrigen Auflagen für die Gastronomie und im übrigen öffentlichen
Bereich wurde der Sommer halbwegs überlebt. Die Pressekonferenzen gingen den ganzen Sommer
weiter, 3 – 4 mal in der Woche wurden Neuerungen der Covid-Verordnungen verabschiedet,
einmal Lockerungen und ein andermal neue Verschärfungen.
Am 22.07.2020 und 01.10.2020 wurde vom VfGH der überwiegende Teil der Verordnungen wegen
einer zu geringen Evidenz/Datenlage als verfassungswidrig gekippt. Das erschütterte weder den
Bundespräsidenten noch die vier Beschuldigten, die schon wieder eine neue Covid-19-Verordnung
auf die Reise schickten. Kein Gericht der Welt kann diesem Treiben so schnell Einhalten gebieten,
doch der Bundespräsident und die Medien hätten die Macht dazu. Warum passiert hier nichts?
Dies ist nur eine der Fragen, die sich die Bürger gestellt haben.
Der 2. Lockdown wurde seelenruhig schon ab September vorbereitet, egal wieviel Experten sich
weltweit zu den Themen geäussert haben. Sogar die WHO verlautbarte, dass die Lockdowns zu
größerem Schaden führen. Doch ein zweiter Lockdown schien beschlossene Sache. Der Trick war,
zunächst das neue Lockdown-Vorhaben abzustreiten, die Opposition dumm dastehen zu lassen
und den PCR-Test neuerlich in Stellung zu bringen. Nun ging es los mit bis zu 35.000 Testungen
am Tag, womit „Infektionen“, dh positiv Getestete, erzeugt wurden. Das Vorgehen war nicht mehr
nachvollziehbar und wurde mittels Zoom-Konferenzen der Länder täglich um 9 Uhr abgestimmt.
Da man kein digitales System nutzte, wurden die Zahlen händisch modelliert (Aussage des
Krisenstabs), oder – um es anderes zu sagen – gezielt manipuliert. Die Erfassung hätte auch digital
erfolgen können, denn jeder Bürger hat eine ELGA-Akte und das Einspielen der Ergebnisse
wäre technisch jederzeit möglich. Doch war das offenbar nicht erwünscht, denn mit einer Zettelwirtschaft
kann man besser vertuschen.
Nun kommen wir wieder zu SARS-CoV-2, das Virus, das uns anscheinend überraschend heimgesucht
hat. Wenn man nun davon ausgeht, dass bereits eine Mutation im September/Oktober erfolgt
ist, was testet man denn da? Nun, auf alle Details und Beweise geht der Einschreiter nachfolgend
noch ein, aber vorab, die CDC Center for Disease Control USA hat am 08.10.2020 bestätigt,
dass es bis heute kein Virusisolat gibt. Wenn es klar ist, dass der PCR-Test keine Infektionen
erkennen kann, was sind denn die Veröffentlichungen der AGES und des Gesundheitsministerium
für „Infektionen“?
Diese Erkenntnis wurde den Abgeordneten vom Einschreiter vollumfänglich dargestellt und mit
Beweisen nähergebracht. Dies nicht nur einmalig, sondern mit einigen Abgeordneten in reger
Mailkorrespondenz. Jeder Abgeordnete hat auf seine Parlamentsmail-Adresse insgesamt 3 Mails
bekommen, um das Wissensdefizit aufzufüllen. Die vier Beschuldigten haben dieses Defizit mit
Intransparenz und Vertuschung bewusst verursacht, dementsprechend wurde vom Einschreiter mit
den entsprechenden Fakten und Beweisen alles wieder ins richtige Licht gerückt.
Auch einen offenen Brief an den Bundespräsidenten zu verfassen sah der Einschreiter als seine
Verpflichtung an, denn Präsident Van der Bellen ist der oberste Verfassungsschützer, der hier einschreiten
kann. Es liegt allerdings der Verdacht nahe, dass Kurz mit dem Bundespräsidenten Absprachen
getroffen haben könnte, die den Fall Ibiza, die Entscheidung zu Neuwahlen und die
Koalitionsverhandlungen beeinflusst haben.
Durch sein Schweigen und der offenbar nur vorgetäuschten Bereitschaft für Aufklärung zu sorgen,
weicht der Bundespräsident einem persönlichen Gespräch mit dem Einschreiter und mit Wissenschaftern,
Unternehmern, Bürgern und Ärzten aus.
Somit wird das ganze Ausmaß der Krise deutlich: Es geht nicht um Gesundheit, sondern um
Macht. Dies bestätigten einige Abgeordnete dem Einschreiter in persönlichen Gesprächen, in denen
der einhellige Tenor war:
„Sebastian Kurz agiert nach dem Vorbild Israel und tritt die Verfassung und die Demokratie
mit Füßen. Die Grüne Partei, Vizekanzler Kogler und der Bundespräsident schauen zu.
Einmal an der Macht will man nicht mehr weg, KOSTE ES WAS ES WOLLE.“
Hiermit kommt der Einschreiter zum Abschluss der Einführung in diese Causa und geht über in die
Beweisführung und zu seiner Aufklärungspflicht als Bürger, da die strafrechtlichen Vergehen (alle
als Offizialdelikte zu führen) der vier Beschuldigten, des Bundespräsidenten und der Mittäter, die
Abgeordneten des Parlaments, aufgrund des öffentlichen Interesses der Bürger Österreich dies
nun notwendig machen.
Beweisführung zu den einzelnen Themen:
1. Der PCR Test: ……..
2. Die Maskenpflicht: …………
3. Täuschung der Bevölkerung; ………
4. Unzulässiger Einsatz von Steuergeldern; ………
5. Bezahlung von Medien zur Täuschung der Bürger: ………
6. Lockdown 2/light: …….
7. Zwangsimpfungen und Immunität:
Die rasche Zulassung eines Impfstoffs ist das erklärte Ziel der Regierung, um den Notstand, die Ermächtigung des Gesundheitsministers
und die verordneten Maßnahmen zu beenden. Es wurde bereits ein Impfplan von der Regierung entwickelt, obwohl die Zulassung eines Impfstoffs zeitlich noch in
weiter Ferne liegt, da keine klare Datenlage vorhanden ist.
Viele Experten, wie zB Prof. Hockertz und Dr. Wodarg, warnen eindringlich davor, diese Impfstoffe in Form einer Notfallszulassung in der EU genehmigen zu lassen. Es
gibt kein ausreichende Datenlage, hohe Immunreaktionen wir zB ein Zytokinsturm, dh eine Entgleisung des Immunsystems, seien zu erwarten, weiters Schwangerschaftsunterbindung, Einflussnahme auf immunsupprimierte Personen sowie erhöhte schwere Infektionen durch die Impfung.
Der Ex-Pfizer-Forschungsleiter Dr. Michael Yeadon und der Lungenfacharzt und ehemalige Gesundheitsamtschef Dr. Wolfgang Wodarg haben bei der EMA, der European
Medicine Agency, die für die EU-weite Arzneimittelzulassung zuständig ist, am 01. Dezember 2020 einen Antrag auf die sofortige Aussetzung sämtlicher SARS-CoV-2-
Impfstoffstudien, insbesondere die Studie von BioNtech/Pfizer zu BNT162b (EudraCTNummer 2020-002641-42) gestellt. Jedes Prüfinstitut, jede Behörde, jeder Arzt und
jedes Regierungsmitglied, die in diese behördlich empfohlenen Massimpfungen involviert sind, machen sich strafbar im Rahmen der Körperverletzung §83, §84 StGB,
sowie der Beihilfe eines gewerbs- oder bandenmäßigen Betrugs iSd §146, §147, §148 StGB.
Nach dieser strafrechtlichen Kurzübersicht
wird nun die Beweisführung zu den einzelnen Punkten dargelegt. Alle die zur Zeit vorgelegten Beweise und Ausführungen dienen der Staatsanwaltschaft, eine Beweisführung schnell und unkompliziert durchführen zu können. Alle Erhebungen sind auf gutachtlicher Basis, von Gerichte und Experten und lassen somit erkennen, dass Gefahr in Verzug ist und rasch gehandelt werden muss!
Es stehen auf dem Spiel
- Gesundheit,
- Leben,
- extreme wirtschaftliche Verwerfungen und
- die Zahlungsunfähigkeit des Landes.